Information & Beratung

Gerne beraten wir Sie persönlich vor Ort oder telefonisch und versorgen Sie mit allen nötigen Informationen rund um die Kurzzeitpflege im Kloster St. Barbara. Selbstverständlich ist die Besichtigung der Zimmer im Zuge des Aufnahme- bzw. Informationsgespräches enthalten. 

Unter gewissen Voraussetzungen kann für die Kurzzeitpflege ein Zuschuss vom Land NÖ oder dem Fond Sozialen Wien gewährt werden. Für die Bezuschussung durch das Land NÖ übernehmen wir für Sie die Formalitäten und kontaktieren die zuständige Bezirkshauptmannschaft.

Für die Bezuschussung durch den Fond Soziales Wien muss vor der Aufnahme die Bewilligung vorliegen, andernfalls wird die Verrechnung als Selbstzahler abgewickelt. Für den Antrag auf Förderung durch den FSW muss sich persönlich ca. 3 - 4 Wochen vor der Kurzzeitpflegeaufnahme mit dem FSW in Verbindung gesetzt werden.

Gerne laden wir Sie zu einem persönlichen Beratungsgespräch ins Kloster St. Barbara ein. Zwecks Terminvereinbarung nehmen Sie bitte vormittags Kontakt mit uns auf.

Benötigte Formulare und weitere Informationen zur Kurzzeitpflege:

Informationsmaterial betreffend Bezirkshauptmannschaft (BH)

Falls Sie einen Zuschuss von der BH beantragen wollen, können Sie die nötigen Informationen direkt auf der Seite des Land NÖ nachschlagen.

Alternativ stellen wir Ihnen die Aufnahmeunterlagen gerne zur Verfügung:

Sozialinfo NÖ - der Sozialratgeber für Niederösterreich

Für einen umfassenden und raschen Überblick über alle relevanten Einrichtungen im Sozialbereich in Niederösterreich besuchen Sie gerne die Sozialinfo NÖ,  den Online-Sozialratgeber.

TGE - gTrägergesellschaft mbH für die Einrichtungen der Schwestern vom Göttlichen Erlöser  (Niederbronner Schwestern) X