Ehrenamt - weil Helfen Freude macht
Wir laden Sie herzlich zur freiwilligen Mitarbeit im Kloster St. Barbara ein. Ihre freiwillige Mitarbeit ist ehrenamtlich, unentgeltlich und begründet kein Dienstverhältnis.
Wenn Sie dazu bereit sind einen kleinen Teil Ihres Lebens einer sehr sinnvollen und erfüllenden Aufgabe zu widmen und Mitglied unseres engagierten Ehrenamts-Teams zu werden, so nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Pflegedienstleitung Jasna Masic, MSc auf. Sie fungiert als Kontaktperson und Koordinatorin für alle Belange des Ehrenamts.
Mit Ihrer ehrenamtlichen Mitarbeit unterstützen Sie unsere Bewohnerinnen und Bewohner dabei, ihr Leben soweit als möglich nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten. Sie leisten damit auch einen wertvollen Beitrag zu ihrem Wohlergehen, indem Sie ihnen einfach Ihre Zeit schenken und für sie da sind.
Helfen kann ich durch:
- wertschätzende, persönliche Einzelgespräche und achtsames, einfühlsames Zuhören
- Ihre Teilnahme an Gruppengespräche zur Förderung der Kontakte sozialen Interaktion und Kontaktpflege
- Unterstützung bei Alltagsaktivitäten und Begleitung bei Spaziergängen
- Ihre Motivierung und die gemeinsame Teilnahme an geselligen Aktivitäten
- Ermöglichung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch Erzählen von Begebenheiten und Neuigkeiten
- Spielen, Geschichten erzählen, Vorlesen, Singen, Musizieren und vieles andere mehr
Dazu erkläre ich mich bereit:
- bei der Ausübung meiner ehrenamtlichen Tätigkeit stets auf die Ordensregeln und den laufenden Dienstbetrieb Rücksicht zu nehmen
- bei ansteckenden Erkrankungen (z.B. Grippe) in Absprache mit der Pflegedienstleitung keinen Kontakt mit Bewohnerinnen und Bewohnern zu pflegen
- meine ehrenamtliche Tätigkeit auf eigene Gefahr auszuüben
- über alle Angelegenheiten und personenbezogenen Daten, die mir anlässlich meiner Tätigkeit bekannt werden, gegenüber Dritten strengste Verschwiegenheit zu bewahren
Was nicht zu meinen Aufgaben zählt:
- pflegerische oder therapeutische Tätigkeiten jeder Art sowie diesbezügliche Beratungen, Belehrungen oder Auskunftserteilungen - hierzu bin ich nicht berechtigt.
- Die Beachtung von im Zusammenhang mit der Pflege und Betreuung von Bewohnerinnen und Bewohnern erhaltenen Informationen sowie die Befolgung der von Seiten der Einrichtungs- und Heimleitung, der Pflegedienstleitung oder der Wohnbereichsleitung erteilten diesbezüglichen Weisungen.
Welche Möglichkeiten und Rechte ich habe:
- Teilnahme an Schulungen, Fort- und Weiterbildungen nach Maßgabe der eigenen Möglichkeiten
- Teilnahme an gemeinschaftlichen Aktivitäten und Ehrenamtlichentreffen
- Recht zur jederzeitigen Beendigung meiner ehrenamtlichen Mitarbeit ohne Angaben von Gründen