
Zum Schutz unserer Schwesterngemeinschaft sowie der Bewohnerinnen und Bewohner des Klosters St. Barbara vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus sind auf Grundlage der aktuellen COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung und der im Bezirk St. Pölten Land geltenden Risikoeinstufung
sehr hohes Risiko
unter anderem folgende Verhaltensregeln(1) in Kraft:
- Beim Vorliegen von COVID-19-Symptomen(2) ist das Betreten des Klosters ausgeschlossen.
- Es gilt eine eingeschränkte tägliche Besuchszeit von 13:00 bis 17:00 Uhr.
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Pro Bewohnerin/Bewohner sind nun nach Voranmeldung im Pflegestützpunkt (02231/63415-127) zweimal wöchentlich Besuche von maximal 2 Personen möglich.
- Besuche sind bei Vorlage eines aktuellen, negativen SARS-CoV-2-Tests (negativer PCR-Test <48 Stunden alt, negativer Antigen-Test <24 Stunden alt) gestattet. Nötigenfalls kann vor dem Zutritt im Eingangsbereich ein entgeltlicher Antigen-Test durchgeführt werden.
- Besucher müssen während ihres gesamten Aufenthalts im Kloster eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 ohne Ausatemventil tragen.
- Die angeschlagenen Hygiene- und Sicherheitsregeln (Anmeldung, Fiebermessung, Händedesinfektion, Mindestabstand 2 Meter, etc.) sind unbedingt einzuhalten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation!
AKHM Ing. Josef Kreimer, Einrichtungs- und Heimleitung
(1) ... basierend auf der 2. Novelle zur 4. COVID-19-SchuMaV (gültig bis einschließlich 09. März 2021) und den aktuellen Empfehlungen des Sanitätsstabs der NÖ-Landesregierung; in Anlehnung an die Richtlinien der Landesgesundheitsagentur für NÖ PBZ/PFZ
(2) ... Fieber, Husten, Atembeschwerden, Kurzatmigkeit, Geruchs-/Geschmacksverlust, Durchfall (Weitere mögliche Symptome: Kopf- und Gliederschmerzen, Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust, Übelkeit, Bauchschmerzen, Erbrechen, Konjunktivitis, Hautauschlag, Lymphknotenschwellung, Apathie, Müdigkeit)