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Corona-Virus - Bewohnerschutzmaßnahmen Ausnahmeregelung für den 24. und 25. Dezember 2020
Seit 21. Dezember gibt es folgende Änderungen für die Novelle der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung.
Weihnachtsregelung für Besuche in Alten- und Pflegeheimen:
Von 24. bis einschließlich 25.12.2020 darf jede/r Bewohner/in zwei Mal von höchstens zwei Personen aus einem gemeinsamen Haushalt besucht werden. Dies gilt ergänzend zur bisherigen Regel (ein/e Besucher/in pro Woche pro Bewohner/in). Besucher/innen müssen ein negatives Testergebnis vorweisen und zudem durchgehend eine Schutzmaske der Klasse FFP2 oder eine äquivalente bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske tragen.
Alle anderen bisherigen Maßnahmen bleiben davon unberührt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation!
AKHM Ing. Josef Kreimer, Einrichtungs- und Heimleitung

Corona-Virus - Bewohnerschutzmaßnahmen
Zum Schutz unserer Schwesterngemeinschaft sowie der Bewohnerinnen und Bewohner des Klosters St. Barbara vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus sind auf Grundlage der 3. COVID-19-SchuMaV und der auch im Bezirk St. Pölten Land geltenden Risikoeinstufung
sehr hohes Risiko (ROT)
unter anderem folgende Verhaltensregeln(1) in Kraft:
- Beim Vorliegen von COVID-19-Symptomen(2) ist das Betreten des Klosters ausgeschlossen.
- Es gilt eine eingeschränkte tägliche Besuchszeit von 13:00 bis 17:00 Uhr.
- Besuche sind 1 x wöchentlich möglich.
- Besuche sind nach Voranmeldung im Pflegestützpunkt (02231/63415-127) und bei Vorlage eines aktuellen negativen SARS-CoV-2-Tests (negativer PCR-Test <48 Stunden alt, negativer Antigen-Test <24 Stunden alt) möglich. Alternativ kann vor dem Zutritt ins Marienheim im Eingangsbereich ein entgeltlicher Antigen-Test durchgeführt werden.
- Besucher müssen während ihres gesamten Aufenthalts im Kloster eine FFP2-Maske (CPA-Maske, KN95-Maske) ohne Ausatemventil tragen.
- Die angeschlagenen Hygiene- und Sicherheitsregeln (Anmeldung, Fiebermessung, Händedesinfektion, Mindestabstand, etc.) sind unbedingt einzuhalten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation!
AKHM Ing. Josef Kreimer, Einrichtungs- und Heimleitung
(1) ... basierend auf der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung - 3. COVID-19-SchuMaV (gültig bis einschließlich 26. Dez. 2020) und den aktuellen Empfehlungen des Sanitätsstabs der NÖ-Landesregierung; in Anlehnung an die Richtlinien der Landesgesundheitsagentur für NÖ PBZ/PFZ
(2) ... Fieber, Husten, Atembeschwerden, Kurzatmigkeit, Geruchs-/Geschmacksverlust, Durchfall