+ COVID-19 Information +

Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Basismaßnahmen, die zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erlassen wurde (2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung – 2. COVID-19-BMV) ist mit 30. April 2023 außer Kraft getreten.
Diese Verordnung war auch Grundlage für die Maskenpflicht in Pflegeheimen.
Empfehlungen zum Umgang mit COVID-19
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Betreten Sie das Kloster St. Barbara nicht, wenn Sie mutmaßlich oder nachgewiesener Maßen an COVID-19 erkrankt sind.
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Im Kloster kann nach wie vor eine FFP2-Maske getragen werden, wenn Ihnen dies zum Selbstschutz und/oder zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Geistlichen Schwestern angebracht erscheint.
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Für allgemeine, nicht personenbezogene Auskünfte zur COVID-19-Lage im Kloster wenden Sie sich bitte an den Pflegestützpunkt des Wohnbereichs "KLARA".
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Wenn Sie eine positiv auf das Coronavirus getestete Person besuchen möchten, bitten wir Sie zur Minimierung des Risikos einer Infektionsübertragung geeignete Schutzkleidung (FFP2-Maske, Einmalschürze, Einmalhandschuhe) zu tragen. Diese erhalten Sie bei Bedarf am Pflegestützpunkt.
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Wir ersuchen Sie höflich die im Kloster geltenden Hygieneempfehlungen (Hände desinfizieren, Händeschütteln vermeiden, Hygiene beim Husten & Niesen etc.) einzuhalten.
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Planen Sie Ihren Besuch nach Möglichkeit für die Zeit zwischen 11:00 und 18:00 Uhr ein.